Datenschutzerklärung

Die Nationale Hilfskasse ist die Sozialversicherungskasse vom Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige (LISVS).

Der Nationalen Hilfskasse liegt der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr am Herzen.

Wir nutzen diese Daten im Einklang mit der Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).

Mit ihrer Website möchte die Nationale Hilfskasse über die Rechte und Pflichten der selbständigen Unternehmer informieren. Die Website der Nationalen Hilfskasse wird durch das LISVS betrieben.

Was machen wir mit den personenbezogenen Daten, die Sie auf unserer Website oder in unseren Online-Diensten eingeben oder an unsere Mitarbeiter weitergeben? Wir geben Text und Erklärung.

Wann fragen wir nach Ihren personenbezogenen Daten?

Sie besuchen ein Büro der Nationalen Hilfskasse? Sie haben einen Termin mit einem unserer Inspektoren oder Kontrolleurs? Sie senden einen Brief oder eine E-Mail? Sie nutzen Dienste auf den Webseiten der Nationalen Hilfskasse oder unsere Online-Anwendungen? Dann können wir Sie nach Daten fragen, die etwas über Sie aussagen. Zum Beispiel: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Nationalregisternummer, Telefonnummer, Handynummer, ...

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden in die Dateien vom LISVS, Quai de Willebroeck 35, 1000 Brüssel gespeichert.

 

Welche personenbezogenen Daten verarbeitet die Nationale Hilfskasse?

  • Bei der Unterzeichnung Ihrer Beitrittserklärung:
    • Ihre Identifizierungsdaten;
    • Ihre Bankdaten;
    • Informationen über die familiäre Situation;
    • Ihre ENSS (Erkennungsnummer der sozialen Sicherheit);
    • Informationen über Ihre berufliche Situation oder ein anderes Statut;
    • Informationen über Ihren Ehepartner oder gesetzlich zusammenwohnenden Partner (z.B. ENSS);
    • Informationen über das Statut Ihres mithelfenden Partners.
  • Während der Bearbeitung Ihrer Akte können wir weitere personenbezogene Daten anfordern, die zur Wahrung Ihrer Rechte und zur Einhaltung Ihrer Verpflichtungen erforderlich sind, z.B.:
    • Ihre Steuerdaten zur Berechnung Ihrer Beiträge;
    • medizinische Daten administrativer Art für bestimmte Rechte, wie z.B. bestimmte Überbrückungsrechte, Befreiungen oder Gleichstellungen;
    • Bildungsdaten (Ausbildung, Schulung, Diplome usw.);
    • Kamerabilder (über die Überwachungskameras in unserem Zentralbüro in Brüssel);
    • Daten, die der Nationalen Hilfskasse als Belege übermittelt werden (medizinische Daten, notarielle Daten, usw.).
  • Um die administrativen Aspekte Ihrer Akte zu bearbeiten: z.B. Ihre Anschriftsdaten, Ihre E-Mail-Adresse, Handynummer und Telefonnummer.
  • Wir erhalten auch über das LISVS personenbezogene Daten aus: dem Nationalregister, dem Bis-Register, dem LASS, den ÖSHZ, dem LfA, dem LIKIV, dem FÖD Finanzen, Sigedis, der zentralen Unternehmensbank. Wir brauchen diese Informationen für Ihr Statut als Selbständiger, wie z.B:
    • Ihre Laufbahndaten;
    • Daten über den Militärdienst zur Gleichstellung von Pensionszeiten;
    • Ihr Einkommen für die Berechnung Ihrer Beiträge.
  • Wir können Ihre Daten auch wiederverwenden, wenn das LISVS Ihren Beitrittsantrag abgelehnt hat.
  • Analyse-Cookies
    Wenn Sie auf unserer Website surfen, erheben wir automatisch Daten über Ihr Surfverhalten und technische Merkmale (Browser, Standort, Gerätetyp,....). Wir nutzen diese Informationen für statistische oder technische Zwecke (Optimierung unseres Angebots, Problemlösung).
    Lesen Sie mehr über unsere Cookie-Politik

 

Wer verarbeitet Ihre Daten?

Alle diese Daten werden von befugten Mitarbeitern verarbeitet, die der Vertraulichkeitspflicht unterliegen.
Darüber hinaus gibt es informatiktechnische Sicherheitsmaßnahmen, die die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit Ihrer Daten gewährleisten.

 

Wozu verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten?

Zur Erfüllung unserer Aufträge und Aufgaben

Die Nationale Hilfskasse verwendet Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung ihrer Aufträge und Aufgaben im Rahmen des Sozialstatuts der Selbständigen.

Lesen Sie mehr über die Aufträge und Aufgaben der Nationalen Hilfskasse

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund verschiedener gesetzlicher Verpflichtungen in einer Reihe von Bereichen.

Wir verarbeiten auch eine Reihe von Daten mit Ihrer Zustimmung. Zum Beispiel: Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Telefonnummer und Ihre Handynummer.

Sozialstatut der Selbständigen

Als Selbständiger haben Sie eine Reihe von Pflichten:

  • Sich einer Sozialversicherungskasse anschließen
  • Sozialbeiträge bezahlen
  • Änderungen in Ihrer beruflichen oder familiären Situation melden

Wir bitten Sie um Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des KE Nr. 38 vom 27. Juli 1967 zur Einführung des Sozialstatuts der Selbständigen und des KE vom 19. Dezember 1967 zur Einführung einer allgemeinen Regelung in Ausführung des KE Nr. 38 vom 27. Juli 1967 zur Einführung des Sozialstatuts der Selbständigen.

Ihre Daten werden nicht nur für Bearbeitungen im Sozialstatut der Selbständigen in Belgien verwendet, sondern auch, wenn ein anderes Statut in einem anderen (Nicht-)Mitgliedstaat der Europäischen Union besteht.

Sie ermöglichen es Ihnen, Ihre Rechte als Selbständiger im Rahmen der sozialen Sicherheit geltend zu machen.

Ihre Rentenansprüche beruhen auf den KE Nr. 72 vom 10. November 1967 über die Ruhestands- und Hinterbliebenenpensionen für Selbständige und den KE vom 22. Dezember 1967 zur Einführung einer allgemeinen Regelung über die Ruhestands- und Hinterbliebenenpension für Selbständige.

Ihre Ansprüche im Rahmen der Kranken-, Invaliden- und Mutterschaftsversicherung beruhen auf dem am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetz über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung, dem KE vom 3. Juli 1996 zur Ausführung des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung und dem KE vom 20. Juli 1971 zur Einführung einer Entschädigungs- und einer Mutterschaftsversicherung zugunsten der Selbstständigen und der mithelfenden Ehepartner.

Ihre Ansprüche im Zusammenhang mit Familienleistungen sind durch das Allgemeine Kindergeldgesetz vom 19. Dezember 1939 geregelt.

Darüber hinaus haben Sie mehrere weitere Rechte:

  • Gleichstellung bestimmter Inaktivitätszeiten mit einer Aktivitätszeit:
    • KE Nr. 38 vom 27. Juli 1967 zur Einführung des Sozialstatuts der Selbständigen.
    • KE Nr. 72 vom 10. November 1967 über die Ruhestands- und Hinterbliebenenpensionen für Selbständige
    • KE vom 22. Dezember 1967 zur Einführung einer allgemeinen Regelung über die Ruhestands- und Hinterbliebenenpension für Selbständige
  • Weiterversicherung
    • KE Nr. 72 vom 10. November 1967 über die Ruhestands- und Hinterbliebenenpensionen für Selbständige
    • KE vom 22. Dezember 1967 zur Einführung einer allgemeinen Regelung über die Ruhestands- und Hinterbliebenenpension für Selbständige
  • Mutterschaftshilfe:
    • KE Nr. 38 vom 27. Juli 1967 zur Einführung des Sozialstatuts der Selbständigen.
    • KE vom 17. Januar 2006 zur Einführung einer Regelung für Leistungen für Mutterschaftshilfe zugunsten weiblicher Selbständiger und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 12. Dezember 2001 über die Dienstleistungsschecks.
  • Adoptionsprämie
    • KE Nr. 38 vom 27. Juli 1967 zur Einführung des Sozialstatuts der Selbständigen.
    • KE vom 20. Dezember 2006 zur Einführung von Bedingungen zur Gewährung einer Adoptionsprämie für die Selbständigen
  • Häusliche Versorgung
    • KE Nr. 38 vom 27. Juli 1967 zur Einführung des Sozialstatuts der Selbständigen.
    • KE vom 27. September 2015 zur Gewährung einer Leistung zu Gunsten der Selbständigen, die Ihre Berufstätigkeiten vorübergehend unterbrechen, um eine Person zu betreuen
  • Überbrückungsrecht
    • Gesetz vom 22. Dezember 2016 zur Einführung eines Anspruchs auf Überbrückungsmaßnahmen für Selbständige
    • KE vom 8. Januar 2017 zur Durchführung des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 zur Einführung eines Anspruchs auf Überbrückungsmaßnahmen für Selbständige

Gesellschaften

Als Gesellschaft haben Sie eine Reihe von Pflichten:

  • Die Gesellschaft bei einer Sozialversicherungskasse anschließen:
    • Gesetz vom 30. Dezember 1992 zur Festlegung sozialer und sonstiger Bestimmungen
  • Beiträge bezahlen:
    • Gesetz vom 26. Juni 1992 zur Festlegung sozialer und sonstiger Bestimmungen
    • KE vom 1. Juli 1992 zur Ausführung von Titel III Kapitel III des Gesetzes vom 26. Juni 1992 zur Festlegung sozialer und sonstiger Bestimmungen, in Bezug auf die Einführung eines für das Sozialstatut der Selbständigen bestimmten Jahresbeitrags zu Lasten der Gesellschaften
    • Gesetz vom 30. Dezember 1992 zur Festlegung sozialer und sonstiger Bestimmungen
    • KE vom 15. März 1993 zur Ausführung von Titel III Kapitel II des Gesetzes vom 30. Dezember 1992 zur Festlegung sozialer und sonstiger Bestimmungen, in Bezug auf die Einführung eines für das Sozialstatut der Selbständigen bestimmten Jahresbeitrags zu Lasten der Gesellschaften

Für statistische oder wissenschaftliche Zwecke 

Wir verwenden Ihre Daten, um unsere Strategie zu lenken und über unsere Leistungen zu berichten. So müssen wir beispielsweise regelmäßig an die Föderalverwaltung berichten oder parlamentarische Anfragen beantworten. Die Datenverarbeitung für statistische oder wissenschaftliche Zwecke erfolgt grundsätzlich anonym.

Zur Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte und Dienstleistungen 

Wir verwenden Ihre Daten zur Optimierung unserer Dienstleistungen. Zum Beispiel, um den Inhalt unserer Website zu verbessern, als Ansatz für eine neue Kampagne zu einem bestimmten Thema, das von großem Interesse ist, oder um Ihre Zufriedenheit mit unseren Dienstleistungen zu messen.

 

An wen werden Ihre personenbezogenen Daten weitergegeben?

Aufgrund unseres gesetzlichen Auftrags müssen wir eine Reihe von personenbezogenen Daten an bestimmte offizielle Sozialversicherungsträger, Steuerbehörden und sozioökonomische Einrichtungen weitergeben.

Manchmal müssen wir Ihre Daten in einem rechtlichen oder gerichtlichen Zusammenhang offenlegen, und zwar gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, die für bestimmte Angelegenheiten gelten, wie z.B.:

  • an Kuratoren im Falle einer gerichtlichen Reorganisation oder eines Konkurses
  • an Notare beim Verkauf von Immobilien oder Erbschaften
  • an Gerichtsvollzieher im Falle einer gerichtlichen Beitreibung von Beiträgen
  • an die Justizbehörden im Falle einer kollektiven Schuldenregelung.

Darüber hinaus können Ihre personenbezogene Daten:

  • von durch Sie beauftragten Personen wie Ihrem Buchhalter konsultiert werden
  • für die Berichterstattung und die Forschung zur Unterstützung der Politik verwendet werden In diesem Fall geht es immer um globale, anonyme Statistiken und nie um erkennbare personenbezogene Daten.
  • mit anderen Behörden zu statistischen Zwecken ausgetauscht werden. Diese Daten werden anonymisiert verarbeitet.

 

Wer sind unsere Unterauftragnehmer?

Das LISVS arbeitet hauptsächlich mit den folgenden Unterauftragnehmern zusammen:

  • SMALS (Avenue Fonsny 20, 1060 Saint-Gilles)
  • Cegeka (Corda 3, Kempische Steenweg 307, 3500 Hasselt)
  • Brackeva (Grétrystraat 29, 2018 Antwerpen)

 

Übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten in ein Nicht-EU-Land?

Wir kommunizieren hauptsächlich mit EU-Ländern oder Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums oder Ländern, mit denen ein bilateraler Vertrag abgeschlossen wurde.

Wenn wir Ihre Daten an andere Länder weitergeben, stellen wir sicher, dass diese Länder angemessene Garantien für den Schutz der Privatsphäre bieten.

Wir geben Ihre Daten nur zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen an ein Drittland oder ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums weiter oder wenn Sie dazu Ihre eindeutige Zustimmung gegeben haben..

 

Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?

Die Daten für Verarbeitungen im Selbständigenstatut werden mindestens 70 Jahre lang aufbewahrt. Dies ab der Unterzeichnung der Beitrittserklärung und solange, wie es notwendig ist, um Ihre Rechte zu gewährleisten und die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen sicherzustellen.

Wir speichern Ihre Bankdaten, solange Ihre Akte bei uns geführt wird. Wir bewahren sie ohnehin 10 Jahre auf, gerechnet ab der letzten Berechnung Ihres Beitrags.

Informationen über die Verarbeitung von Kamerabildern

 

Bin ich Gegenstand von automatisierten Entscheidungen?

Sie sind nicht Gegenstand von automatisierten Entscheidungen. 

 

Welche Rechte habe ich?

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie eine Reihe von Rechten.

Informationen erhalten über die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten (Artikel 15 DSGVO)

Sie können Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten anfordern.

Einsicht in meine personenbezogenen Daten erhalten

Sie können den Zugriff auf die von uns über Sie erfassten personenbezogenen Daten anfordern und darauf zugreifen. Wir geben Ihnen einen möglichst vollständigen Überblick über Ihre Daten.

Meine personenbezogenen Daten korrigieren lassen (Artikel 16 DSGVO)

Sind Ihre Daten falsch oder unvollständig? Dann können Sie sie korrigieren oder ergänzen lassen, es sei denn, wir sind nicht die authentische Quelle dieser Daten.

Löschen meiner personenbezogenen Daten (Artikel 17 DSGVO)

Halten Sie die Behandlung bestimmter Daten für unangemessen? Dann können Sie in bestimmten Fällen die Löschung dieser Daten verlangen.

Eine Reihe von Gesetzestexten über unseren gesetzlichen Auftrag oder die Beitrittserklärung verpflichten uns zur Verwendung bestimmter personenbezogener Daten. Ohne diese Informationen können wir unseren Auftrag nicht erfüllen.

Widerspruch gegen eine bestimmte Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten

Sie können der spezifischen Verwendung bestimmter Daten in einer Verarbeitung, die im öffentlichen Interesse liegt, widersprechen (außer in Fällen höherer Gewalt).

Widerspruch gegen Entscheidungen, die auf automatisierte Verarbeitungsprozesse beruhen

Bestimmte Datenverarbeitungen und -verfahren sind vollautomatisch und ohne menschliches Zutun. Wenn Sie mit dem Ergebnis dieses vollautomatischen Verfahrens nicht einverstanden sind, können Sie uns kontaktieren. Sie können dann einen unserer Mitarbeiter bitten, einzuschreiten oder uns mitzuteilen, warum Sie diese Antwort anfechten.

Einschränkung der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten (Artikel 18 DSGVO)

Sie können verlangen, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (vorübergehend) eingeschränkt wird.

Übermittlung meiner personenbezogenen Daten (Artikel 20 DSGVO)

Sie können verlangen, dass Ihre personenbezogenen Daten, die Sie der Nationalen Hilfskasse übermittelt haben, direkt an einen Dritten weitergegeben werden. Dabei werden die in der Verordnung enthaltenen Beschränkungen berücksichtigt.

 

Wie kann ich meine Rechte ausüben?

Möchten Sie diese Rechte nutzen? Dann können Sie mit der Nationalen Hilfskasse Kontakt aufnehmen (per Mail: MailCNH@rsvz-inasti.fgov.be oder per Post: Nationale Hilfskasse - Quai de Willebroeck 35, 1000 Brüssel).

Seien Sie in Ihrer Bewerbung klar, damit wir sie richtig behandeln können.

Wenn Sie ein Recht ausüben, können wir Sie bitten, Ihre Identität nachzuweisen, um zu verhindern, dass andere Personen Ihre Rechte an Ihrer Stelle ausüben. Wir können Sie um eine Kopie Ihres Personalausweises bitten.

 

Was geschieht, wenn ich nicht möchte, dass die Nationale Hilfskasse meine personenbezogenen Daten verarbeitet?

Die Nationale Hilfskasse verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten hauptsächlich auf der Grundlage gesetzlicher Verpflichtungen.

Erfolgt die Verarbeitung nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung, können Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen.

Hierzu können Sie mit dem Verarbeitungsverantwortlichen Kontakt aufnehmen (per Mail: MailCNH@rsvz-inasti.fgov.be oder per Post: Nationale Hilfskasse - Quai de Willebroeck 35, 1000 Brüssel).

 

Wo kann ich eine Beschwerde einreichen?

Wir versuchen immer, den bestmöglichen Service zu bieten. Doch manchmal kann etwas schief gehen.

Wenn Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde an das LISVS richten (per Mail: Beschwerden@rsvz-inasti.fgov.be, oder per Post: LISVS - Plaintes-Beschwerden, Quai de Willebroeck 35, 1000 Brüssel).

Wenn Sie den Verdacht haben, dass die Nationale Hilfskasse Ihre personenbezogenen Daten nicht in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen verarbeitet, können Sie auch eine Beschwerde an die Datenschutzbehörde richten.

Zur Website der Datenschutzbehörde

 

Was ist mit Links zu anderen Websites?

Die Website der Nationalen Hilfskasse enthält Links zu Websites des öffentlichen und privaten Sektors. Wir empfehlen Ihnen, die Datenschutzerklärung zu beachten, die auf jeder Website erscheinen muss.

 

Wo kann ich Fragen stellen?

Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten?

Wenden Sie sich an den Verarbeitungsverantwortlichen:

Nationale Hilfskasse
Quai de Willebroeck 35
1000 Brüssel
MailCNH@rsvz-inasti.fgov.be

Fragen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten?

Wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragter (DPO):

LISVS – DPO
Quai de Willebroeck 35
1000 Brüssel
DPO@rsvz-inasti.fgov.be

 

Änderungen der Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung wurde zuletzt am 23.02.2022 überarbeitet.

Die älteren Versionen dieser Datenschutzerklärung werden vom LISVS archiviert. Wenn Sie eine dieser Versionen einsehen möchten, wenden Sie sich bitte an den Verarbeitungsverantwortlichen (per E-Mail: privacy@rsvz-inasti.fgov.be, oder per Post: LISVS, Schutz der Privatsphäre, Quai de Willebroeck 35, 1000 Brüssel).