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Der Gesellschaftsbeitrag ist rechtmäßig
Jüngste Entscheide des Verfassungsgerichtshofs und des Kassationsgerichtshofs haben gezeigt dass die Jahresbeitrag zu Lasten der Gesellschaften, der für das Sozialstatut der Selbständigen bestimmt ist (die Gesellschaftsbeitrag), rechtmäßig ist.
Der Kassationshof hat in einem Entscheid vom 28. März 2022, S.16.0059.F (der Entscheid ist derzeit nur auf Französisch verfügbar), geurteilt, dass
- die Sozialversicherungskassen für die Einziehung des Gesellschaftsbeitrags zuständig sind.
- der Unterschied zwischen den Garantien für die Einziehung des Gesellschaftsbeitrags durch die Sozialversicherungskassen und den Garantien für die Einziehung der Steuern durch die staatlichen Rechenpflichtigen nicht gegen die Verfassung verstößt.
- die Erhöhung wegen verspäteter Zahlung des Gesellschaftsbeitrags ein Verzugszins und keine Steuer ist. Demnach kann der Gesetzgeber den König ermächtigen, die Fälle zu bestimmen, in denen auf die Anwendung dieser Erhöhung verzichtet werden kann.
Dieses Urteil schließt sich an frühere Entscheide des Verfassungsgerichtshofs (Nr. 142/2010 vom 16. Dezember 2010, Nr. 103/2011 vom 16. Juni 2011, Nr. 10/2017 vom 25. Januar 2017 und Nr. 153/2021 vom 28. Oktober 2021).
Mit diesem Entscheid sind die Anfechtungen der Gesetzmäßigkeit und der Verfassungsmäßigkeit des jährlichen Pauschalbeitrags zu Lasten der Gesellschaften beendet.